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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lienert.ch AG
Diese Bestimmungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen einer Firma oder Privatperson (nachfolgend Auftraggeber genannt), die Produkte und / oder Dienstleistungen zur Herstellung, Ausführung, Lieferung oder Versand bei der Lienert.ch AG (nachfolgend Lienert genannt) in Auftrag gibt. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorbehalten. Den jeweils neusten und somit gültigen Stand entnehmen Sie unserer Internetseite unter www.lienert.ch / Impressum / Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Auftraggeber stimmt mit der Auftragserteilung diesen Bedingungen vorbehaltlos zu, bestätigt volljährig zu sein oder mit dem Einverständnis seines gesetzlichen Vertreters zu handeln.
Auftragsbestätigung
Nachdem wir von Ihnen den Auftrag erhalten haben (mündlich, schriftlich, per Mail oder über unsere Webseite), bestätigen wir Ihnen dies mittels einer Auftragsbestätigung und senden Ihnen eine Anzahlungs- oder Totalrechnung zu (50% oder 100% des Auftragswertes).
Wir führen den Auftrag gerne aus, sobald wir die An- oder Totalzahlung zu unseren Gunsten verbuchen konnten. Es erfolgt keine Bestellungsannahme ohne gültige Telefonnummer bzw. Adresse. Wir lehnen Aufträge, bei denen ein Postfach als Liefer- oder Empfängeradresse angegeben wird, ab.
Annullierung des erteilten Auftrags / Ablehnung einer Bestellung
Wird seitens des Auftraggebers ein uns bereits erteilter Auftrag annulliert, treten folgende Kosten auf: Bei einer Annullierung mindestens dreissig Kalendertage vor dem Abhol- bzw. Lieferdatum deckt der Anzahlungsbetrag unsere Aufwände. Vierzehn und weniger Kalendertage vor dem Abhol- bzw. Lieferdatum wird der ganze Auftragswert in Rechnung gestellt. Wird eine Sofort-Kaufen-Bestellung oder eine Bestellung gegen eine Vorinkasso-Rechnung, nach der Bestätigung durch Lienert, kundenseitig annulliert (Rücktritt vom Kaufvertrag) verrechnet Lienert eine Umtriebs- und Bearbeitungsgebühr von pauschal Fr. 60.00 je Bestellung. Lienert nimmt keine Bestellungen ohne gültige Telefonnummer bzw. Adresse an. Lienert lehnt Aufträge, bei welchen berechtigte Zweifel über die Bonität des Auftraggebers bestehen, ab.
Depot
Das zur Verfügung stellen von Transportkisten, Styroporschachteln, Tortenständern, Platten oder anderen Gebinden (nachfolgend Leergut genannt) untersteht den Bestimmungen über die Gebrauchsleihe (Art. 305 ff OR). Der Auftraggeber ist somit verpflichtet das Leergut nach Gebrauch wieder an Lienert zurückzugeben. Führt der Auftraggeber das Leergut innert drei Werktagen nach Lieferdatum wieder an Lienert zurück, wird dem Auftraggeber die Depotleistung zurückvergütet (von der Restrechnung abgezogen, keine Barauszahlung). Vom vierten Werktag nach Lieferdatum wird Fr. 20.00 pro Kalendertag vom Depot abgezogen bis der Depotwert aufgebraucht ist. Nach Ablauf dieser Zeit verrechnet Lienert dem Auftraggeber Fr. 20.00 pro Wochentag als Miete der Depotwaren bis Lienert wieder in dessen Besitz ist. Sollten Leergut oder einzelne Bestandteile dessen nicht mehr auffindbar sein, verrechnet Lienert dem Auftraggeber die Wiederbeschaffungskosten bis max. Fr. 1000.00. Hinweis: Wenn Sie nach der Hochzeit in die Flitterwochen verreisen, beauftragen Sie unbedingt eine Person, die den Tortenständer und die Depotwaren rechtzeitig zurückbringt.
Reinigung / Beschädigung
Lienert liefert nur gereinigte, saubere und lebensmittelechte Tortenständer und / oder Platten aus. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliches Leergut auch wieder in gereinigtem, sauberen und unbeschädigtem Zustand zurückzubringen. Bedarf es beim Leergut (Tortenständern, Platten, Blechen, Schrauben, Säulen etc.) einer Nachreinigung, wird diese von Lienert durchgeführt und dem Auftraggeber die Reinigungszeit à Fr. 80 / Std. nachbelastet. Fehlende, beschädigte oder verlorene Teile werden dem Auftraggeber zu Wiederbeschaffungspreisen nachbelastet.
Verantwortung / Übergabe / Zustand
Bei der Übergabe der abgeholten oder gelieferten Waren geht die Verantwortung an die Person oder Firma über, die von Lienert die Produkte übernommen hat. Dies kann auch eine Drittperson oder eine Drittfirma sein (z.B. Restaurant). Diese Person oder Firma bestätigt eine Instruktion von Lienert erhalten zu haben, wie die Produkte handzuhaben, zu kühlen, tiefzukühlen und / oder aufzutauen sind, wie sie zusammengebaut werden und / oder noch dekoriert werden müssen. Die Person oder Firma bestätigt diese Instruktionen verstanden zu haben. Die unterzeichnende Person / Firma bestätigt, dass alle Produkte von Lienert in einwandfreiem Zustand, ohne jegliche Beschädigung oder Fremdgerüche übergeben wurden. Lienert lehnt jegliche Haftung für Mängel, die nach der Übergabe auftreten ab.
Transport
Falls Sie unsere Produkte selber abholen, bitten wir Sie mit geeigneten Transportmitteln zu kommen. Wir empfehlen Ihnen keine Produkte im Auto auf die Sitze zu stellen. Bei mehrstöckigen Torten oder grossflächigen Produkten muss eine grosse Ladefläche und eine geeignete Höhe im Fahrzeug vorhanden sein. Erfahrungsgemäss eignen sich dafür nur Kombi-, Coupé- und Vanfahrzeuge. Schützen Sie die Produkte vor direkter Sonneneinstrahlung und führen Sie ggf. Kühlelemente mit. Wir lehnen jegliche Verantwortung für Schäden, die nach der Aushändigung der Produkte beim Transport entstehen, ab.
Verschicken von Produkten
Der Versandkarton, das Polstermaterial, das Porto, die Transportkosten und allfällige Versicherungs-, sowie Deklarations- oder Zollkosten fallen zu Lasten des Auftraggebers. Für Schäden, die beim Transport entstanden sind wird jede Haftung abgelehnt. Bei Transporten, die per Post, Kurierservice oder Bahn erfolgen sind allfällige Schäden vom Empfänger direkt beim Zustelldienst anzuzeigen.
Liefern / Präsenzzeit
Alle Aufwände, die durch Lienert oder Drittfirmen, die von Lienert damit beauftrag wurden, im Zusammenhang mit der Übergabe der Produkte erbracht werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich verrechnet. Es sind dies namentlich die Lieferzeit, die Lieferdistanz in Kilometer, die Fahrzeugspesen, die Aufbauzeit vor Ort, die Präsenzzeit vor Ort, die Regiezeit, die Wartezeit bis die Produkte übergeben werden können oder das Leergut ausgehändigt wird, die Abbauzeit, die Zeit für die Rückholung von Leergut und Depotwaren und alle damit verbundenen Spesen (Zoll, Billete etc.).
Werkvertrag (OR 363ff) / Eigentumsvorbehalt
Sämtliche bei uns bestellten Produkte sind Waren, welche speziell für den Besteller hergestellt werden und unterliegen den gesetzlichen Grundlagen des Werkvertrages (OR363 ff). Auf Produkte, die wir hergestellt, geliefert bzw. übergeben haben besteht unser Eigentumsvorbehalt bis zum begleichen der offenen Rechnungen. Sollten wir Hinweise auf Bonitätsschwierigkeiten haben oder der Besteller die Produkte nicht innerhalb der Zahlungsfristen begleicht, behalten wir uns das Recht vor, die Produkte nicht zu liefern, bei der Lieferung den Totalbetrag in bar einzufordern oder wieder abzuholen.
Änderungen / Regieanweisungen nach der Auftragserteilung
Änderungen welche vom Kunden nach der Auftragserteilung gewünscht oder angeordnet werden haben immer eine Preisänderung bzw. eine Preiserhöhung zur Folge. Ursprüngliche Liefertermine können nicht mehr garantiert werden. Änderungen bedürfen der schriftlichen Form. Die ursprüngliche Offerte ist nicht mehr gültig. Ändert der Kunde in Menge, Form, Gewicht, Ausführung, Qualität, Aroma, Füllung, Teig, Art, Farbe, Dekor, Präsentation, Verpackung, Versand, Liefer- oder Versandtermin oder Lieferort etwas, haftet der Kunde alleine. Lienert ist von der Haftung des Werkerstellers befreit und kann seine Aufwände zu Regieansätzen von Fr. 120.00 je Stunde, zzgl. Rohmaterial-, Neben- und Fahrkosten verrechnen.
Preise / Zahlungsbedingungen
Die aufgeführten Preise sind in Schweizer Franken, ohne MwSt und können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden. Die Bezahlung erfolgt in bar, per Kreditkarte, oder per Rechnung in Schweizer Franken innert 10 Tagen netto. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Bei nicht Einhalten der Zahlungsbedingungen verrechnen wir Zahlungserinnerungsspesen (1. Mahnung) von Fr. 20.00 und Mahnspesen (2. Mahnung) von Fr. 40.00. Das Abschicken der zweiten Mahnung hat bei regelmässigen Lieferungen einen sofortigen Lieferstopp zur Folge. Sollten wir innert 10 Tagen, nach dem Abschicken der 2. Mahnung keine Gutschrift zu unseren Gunsten verbuchen können, übergeben wir den Fall, zzgl. einem Inkassozuschlag von Fr. 120.00, ohne jede weitere Information an den Schuldner, unserem Inkassobüro oder unserer Rechtsvertretung und beauftragen diese Drittfirmen zur Wahrung unserer Interessen. In jedem Fall berechnen wir dem Schuldner, zu allen bis dahin angelaufenen Kosten einen Verzugszins von 12% je Monat hinzu. Als Gerichtstand gilt Zürich.
Offertgültigkeit
Bitte beachten Sie das Offertgültigkeitsdatum in der Offerte. Aufträge, die nach Ablauf der Offertgültigkeit bei uns eintreffen können in der Regel nicht mehr zu den gleichen Konditionen oder gar nicht mehr ausgeführt werden.
Verpackungskosten / Unvorhergesehenes
Für das Verpacken von Produkten verrechnen wir Ihnen die anfallende Arbeitszeit (ev. nicht in der Offerte). Der Stundeansatz beträgt Fr. 80.00 pro Person und die durchschnittliche Stundenleistung bei Pralinen beträgt 150 bis 250 Stk. / Std.. Unvorhergesehene Kosten die z.B. bei kurzfristigen Aufträgen anfallen können (Expresspost, Kurierdienste, eigene Extrafahrten, Überzeit etc.), verrechnen wir Ihnen zusätzlich.
Lieferzeit / Lieferdatum / Annahmeverweigerung
Wir sind bemüht, die vereinbarten Lieferdaten und Lieferzeiten einzuhalten. Sollte es durch äussere Umstände oder höhere Gewalt (z.B. verzögerte Rohmateriallieferung unserer Lieferanten, einen Unfall auf der Lieferroute oder das verspätete Zustellen durch ein von uns mit der Überbringung beauftragten Unternehmens) zu Verspätungen kommen, lehnen wir jegliche Haftung ab und der ganze Auftragswert wird fällig. Eine Annahmeverweigerung entbindet den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der bestellten Produkte.
Ausschuss / Überschuss / Reduktion der Bestellmenge / Annullation
Bei der Herstellung von Produkten kann es zu Ausschuss- oder Überschussmengen kommen. Der Ausschuss bis maximal 2 % der bestellten Menge oder Charge geht zu Lasten des Auftraggebers. Ein Überschuss bis maximal 10 % der bestellten Menge oder Charge ist innerhalb der Toleranz und wird zu Lasten des Auftraggebers zusätzlich verrechnet. Eine Reduktion der Bestellmenge eines bereits erteilten Auftrages ist bis 5 Wochen vor Liefertermin ohne Kostenfolge möglich. Danach kann Lienert, sofern er schon Aufwände hatte (z.B Rohmaterial, Verpackungsmaterial, Arbeitszeit), die volle bestellte Menge verrechnen. Die Annullation eines bereits erteilten Auftrags oder Bestellung hat eine Annullationsgebühr von Fr. 300.00 zur Folge. Ist ein Auftrag erteilt und wird der Liefertermin nachträglich auf mehr als drei Monate später, auf unbestimmte Zeit oder zum zweiten Mal verschoben, annulliert Lienert diesen Auftrag und verrechnet die Annullationsgebühr von Fr. 300.00 dem Auftraggeber.
Lebensmitteldruck / Formen
Die im Auftrag des Kunden erstellten Reinzeichnungen, Filme, Siebe und Formen bleiben Eigentum der Lienert Konditorei-Confiserie. Die einmaligen Film-, Sieb-, Werkzeug- und Formenkosten umfassen nur einen Anteil unserer effektiven Gesamtkosten. Möchte ein Kunde die Formen ausgehändigt haben, verrechnet Lienert die effektiven Herstellungskosten. Filme, Siebe und Daten werden 2 Jahre aufbewahrt. Formen können brechen oder sich abnutzen und dadurch unbrauchbar werden.
Farben
Bei der Herstellung von Erkennungszeichen (Firmenlogo) haben wir beim Einfärben oder Airbrushen von Rohmaterialien nur wenige Lebensmittelfarben zur Verfügung. Pantone- oder RAL-Farbnummern können wir nicht umsetzten (wie sind keine Druckerei). Stellen Sie uns Ihr Farbmuster zur Verfügung oder benutzen Sie unsere Online-Farbenliste zur Festlegung der Farbe. Sollte es zu Farbabweichungen kommen auf die wir keinen direkten Einfluss haben und / oder diese innerhalb der Toleranz liegen (z.B. Verdunklung einer colorierten Oberfläche (z.B. Marzipan), aufgrund von Feuchtigkeitsaufnahme), kann kein Anspruch auf Ersatz oder Minderung geltend gemacht werden.
Marken-, Urheber-, Lizenz-, Druck- und Kopierrechte
Für Firmenzeichen, Marken, Texte, Bilder, Slogans, Grafiken, Skizzen und Entwürfe welche uns zur Weiterverarbeitung und Herstellung von Produkten, Drucksachen und Verpackungsmaterialen übergeben werden, garantiert uns der Auftraggeber oder Übermittler die nötigen Rechte oder Lizenzen dafür zu besitzen. Mit dem Erhalt der Vorlagen erlaubt uns der Auftraggeber oder Übermittler, diese im Rahmen des Auftrages zu bearbeiten, kopieren, drucken oder an Dritte weiterzugeben. Regressansprüche oder Abmahnungen welche an uns gerichtet werden sind nichtig.
Tortenfüllung
Unsere Torten bestehen aus Bisquit, Bisquit und Crème oder Bisquit und Parfait. Letztere beiden bestehen aus schnellverderblichen Rohmaterialien, weswegen eine Kühlung notwendig ist. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Luftfeuchtigkeit eines Kühlraumes die Dekorationen beschädigen kann. Wir liefern unsere Produkte jeweils so an, dass ggf. die Torte und die Dekoration getrennt voneinander gelagert werden können und die definitive Zusammenstellung der Dekorelemente erst kurz vor dem Servieren erfolgen kann. Sollte es vom Ablauf der Lieferung oder der Bereitstellung etc. spezielle Anforderungen geben, werden wir alles weitere mit den zuständigen Personen des Restaurationsbetriebes besprechen und organisieren.
Haltbarkeit, Lagerung und Deklaration
Die Haltbarkeit der Amaretti und des Konfektes beträgt 4 Wochen, die Cakes sind 5 Tage haltbar und die Torten sind maximal 2 Tage geniessbar. Diese Angaben sind nur verbindlich wenn die Produkte richtig gelagert werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Richtlinien unter den beiden Abschnitten Lagerhaltung Kühlen und Lagerhaltung Tiefkühlen und Auftauen.
Lagerhaltung, Kühlen
Unsere Produkte sind wie folgt zu lagern: Amaretti kühl und trocken bei max. 5°C, Konfekt kühl und trocken bei 15° - 19°C, Cakes kühl und trocken bei 15° - 19°C, Torten kühl und trocken bei max. 5°C, Pralinen und Truffes kühl und trocken bei 15° - 19° C (max. 24°C), Schokoladenfiguren kühl und trocken bei 17° - 24 °C. Bei allen Produkten ist eine Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Folgende Produkte können zur Lagerhaltung im Kühlschrank aufbewahrt werden: Amaretti, Konfekt, Cakes und Torten. Wichtig dabei ist, dass die Produkte luftdicht verpackt sind. Nachfolgende Produkte dürfen auf keinen Fall im Kühlschrank gelagert werden: Pralinen und Truffes, Schokoladenfiguren.
Lagerhaltung, Tiefkühlen und Auftauen
Möchten Sie ein Produkt tiefkühlen, so sind folgende Punkte massgebend: Produkt luftdicht verpackt (unsere Originalverpackung bei Lieferung) am besten mit leichtem Vakuum (so kann später kontrolliert werden ob die Verpackung luftdicht geblieben ist. Sollte sich Eisschnee innerhalb der Verpackung bilden, ist das Produkt gefährdet Schaden zu erleiden – Austrocknung – Gefrierbrand). Verteilen Sie die Produkte beim Einfrieren so, dass sie schnell auf die minimale Tiefkühltemperatur von –18°C gebracht werden können. Damit ist eine Lagerung über mehrere Wochen möglich und die "Frische" der Produkte zu 100% gewährleistet. Unsere modernen Konditorei-Tortenfüllungen laufen immer über den Tiefkühler, was auf jeden Fall eine höhere Qualität gewährleistet, als wenn die Produkte nur im Kühlschrank anziehen (die Tortenfüllung stabil wird). Damit ist es uns auch möglich, die fertig dekorierten Torten schon ein paar Tage vor der Lieferung oder der Konsumation zu fertigen und ohne Qualitätsverlust im Tiefkühler (bei uns oder extern) zu lagern (Langzeittests von bis zu 6 Monaten haben dies bestätigt). Beim Auftauen der Produkte ist es von entscheidender Wichtigkeit, dass unter keinen Umständen die luftdichte Verpackung geöffnet wird bevor das Produkt nicht seine Umgebungstemperatur erreicht hat z.B. Kühlschrank 5°C. Dies kann je nach Produktdurchmesser bis zu 6 Stunden dauern. Wird die Verpackung zu früh geöffnet, bildet sich Kondensfeuchtigkeit auf der Oberfläche des Produktes. Ein Auflösen des Staubzuckers, Wassertropfenbildung auf der Oberfläche und/oder die unerwünschte Wasseraufnahme (lumpige Produkte, verdunklung der Oberflächenfarbe) sind die direkte Folge davon. Folgende Produkte eignen sich, ohne jeglichen Qualitätsverlust, zum Tiefkühlen: Amaretti, Konfekt, Cakes, Torten, Pralinen, Truffes und Gebäcke aller Art. Auf keinen Fall dürfen Schokoladenfiguren tiefgekühlt werden.
Versand-, Liefer- und Transportkosten
Wir berechnen folgende Tarife: Bei Lieferungen innerhalb der Zone A Fr. 80.00, innerhalb der Zone B Fr. 140.00 und in der Zone C Fr. 140.00 zzgl. Fr. 140.00 je angebrochene Stunde ab Zone B. Den Zonenplan finden Sie unter www.lienert.ch / Impressum / Zonenplan . Müssen Depotwaren und Leergebinde wieder durch uns geholt werden gelten die gleichen Ansätze. Bei regelmässigen Lieferungen durch uns oder durch ein von uns beauftragtes Unternehmen berechnen wir Fr. 12.00 pro 10 Kg (inkl. Verpackung) spedierte Ware. Notfalllieferungen und Expresssendungen verrechnen wir nach Aufwand. Wir würden uns über die Rückgabe der wiederverwendbaren Versandkartons freuen.
Hochzeitstorten Wiederverkäufer / Bestellen & Vorinkasso
Wiederverkäufer unseres Hochzeitstorten-Konzeptes bestellen die Hochzeitstorten via Einzahlungsschein (Vorinkasso). Neben diesen AGB gilt zusätzlich die Hochzeitstorten-Vereinbarung zwischen Lienert und Wiederverkäufer. Nicht vordefinierte Dienstleistungen werden separat offeriert bzw. als Regiearbeit in Rechnung gestellt.
Reklamationen
Eventuelle Reklamationen sind sofort, jedoch spätestens innert 5 Tagen nach Erhalt, unter Vorweisung der mangelhaften Ware, anzubringen. Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und sind bestrebt, eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden. Unsererseits recherchieren wir intern wie auch extern nach der möglichen Ursache der Beanstandung und geben Ihnen eine ehrliche und professionelle Rückmeldung des Ablaufes, der Ursache oder Geschehnisse wieder, welche beiden Seiten nochmals die Möglichkeit geben den Sachverhalt der Reklamation zu überdenken. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir auf Reklamationen wie: "Die Tortenfüllung war zu kalt" (lassen Sie das Tortenstück noch 10 Minuten stehen) oder ähnliche Gründe nur beschränkt eingehen können.
Haftung
Bei Handelswaren (Produkten, die wir nicht selber herstellen) lehnen wir jegliche Haftung und Regressansprüche seitens Dritter ab.
Impressum
Korrespondenzadresse: Lienert.ch AG, Konditorei-Confiserie, Postfach, CH–8053 Zürich | Verpackerei: Grossacherstrasse 39, CH–8634 Hombrechtikon | Firmensitz: Lienert.ch AG, Wiesliacher 85, Postfach 666, CH–8053 Zürich | UID CHE-105.626.472 MWST | Zürich, März 2011
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